Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 28. März 2024 | Teil römisch eins |
25. Bundesgesetz: | Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2023 |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 IA 3814/A Ausschussbericht 2448 Sitzung 252,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11430 Sitzung 964,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Wer die in diesem Bundesgesetz geschützten Bezeichnungen entgegen den Bestimmungen der Paragraphen eins und 2 unbefugt führt oder der Bestimmung des Paragraph 3, Absatz eins, zweiter Satz zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Euro zu bestrafen.
Van der Bellen
Nehammer