1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben und die Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären sowie die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Prozesse darstellen.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb kontaktieren.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Produkte, Branche) beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das Leitbild oder/und die Ziele des Lehrbetriebes erklären.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfeld, Rechtsform).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung und den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften, Zielgruppen).
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1.2.5eins Punkt 2 Punkt 5 einen Überblick über wesentliche Merkmale der Branche (zB Branchentrends) sowie des Lehr-betriebs (zB Marktposition) geben.
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1.2.6eins Punkt 2 Punkt 6 die Bedeutung von Kennzahlen (zB Ausschussquote) für den Lehrbetrieb erklären.
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritte).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit berufsrelevanten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB hinsichtlich der Budgetvorgaben, Kostenbewusstsein).
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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1.5.8eins Punkt 5 Punkt 8 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der not- wendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln und entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.6.9eins Punkt 6 Punkt 9 wesentliche Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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1.6.10eins Punkt 6 Punkt 10 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.6.11eins Punkt 6 Punkt 11 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.6.12eins Punkt 6 Punkt 12 Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbständig auswählen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (zB Ausbilderinnen/Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten ) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten (zB in Bezug auf Erscheinungsbild, Ausdrucksweise und Höflichkeit).
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch in Englisch kommunizieren (insbesondere Fachausdrücke anwenden).
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1.8 Kundenorientiertes Agieren |
Die auszubildende Person kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.8.4eins Punkt 8 Punkt 4 mit Reklamationen adäquat umgehen (zB Reklamation entgegennehmen, Lösungsmöglichkeiten anbieten, Reklamation weiterleiten) und diese zur Qualitätsentwicklung nutzen.
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1.9 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
1.9.1eins Punkt 9 Punkt eins mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
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1.9.2eins Punkt 9 Punkt 2 rechtliche Vorgaben zu Korruption (zB Amtsdelikte) und Compliance-Regelungen des Lehr-betriebs berücksichtigen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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Arbeitsmittel sorgsam und sachgerecht verwenden, handhaben und in Stand halten.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA).
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Tätigkeiten von mit Sicherheitsaufgaben beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Schnitt-, Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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ihren Arbeitsplatz ergonomisch (zB passende Beleuchtung, richtige Arbeitshöhe) einrichten.
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einfache Ausgleichsübungen durchführen.
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2.3 Hygiene |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die rechtlichen und betrieblichen Hygienevorgaben anwenden (Betriebshygiene, Produkthygiene, persönliche Hygiene).
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persönliche Schutzmaßnahmen anwenden.
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Reinigungspläne und etwaige Schädlingsbekämpfungspläne anwenden.
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2.4 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
2.4.12 Punkt 4 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes, des Recyclings und der Nachhaltigkeit für den Lehrbetrieb darstellen.
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die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
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die Umweltauswirkungen verschiedener Lebensmittel beschreiben.
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Abfall vermeiden und die Wertstoff- und Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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Restlebensmittel wirtschaftlich und unter Berücksichtigung der hygienischen Anforderungen weiterverarbeiten und Abfälle entsorgen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam und nachhaltig einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen analoge Anwendungen ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Re- gelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Urheberrecht (zB Bildrechte, Software) und Datenschutzbestimmungen (zB Datenschutz-Grundverordnung) beachten.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen (zB rasche Verständigung von Dritten, der bzw. des Datenschutzbeauftragten und der verantwortlichen IT-Administration) treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten.
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 Maßnahmen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware) unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen.
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3.1.63 Punkt eins Punkt 6 verantwortungsbewusst mit kundenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzes (Datenschutz-Grundverordnung) umgehen.
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins unterschiedliche betriebliche Software und Apps kompetent verwenden, zB zur Kunden-, Termin- und Lagerverwaltung oder beim Bestellwesen.
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mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten filtern, auslesen).
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sich in der betrieblichen Datei- und Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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Probleme im Umgang mit einfachen digitalen Anwendungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die auszubildende Person kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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Daten und Informationen erfassen (zB Cloud-Lösungen), interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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4. Kompetenzbereich: Vegetarische und vegane Küche sowie Grundlagen des Küchenbetriebes |
4.1 Vegetarische und vegane Küche |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die wichtigsten ökologischen, ethischen und gesundheitsrelevanten Argumente für eine vegetarische und vegane Ernährung beschreiben.
| x | | |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 verschiedene Ernährungsweisen unterscheiden und deren spezifische Anforderungen erläutern.
| x | x | |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherin/des Verbrauchers wie Konsumentenschutz, diverse Gütesiegel beschreiben und etwaige Mängel (zB Kennzeichnungsmängel, verunreinigte Lebensmittel) aufzeigen.
| | x | x |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 die verschiedenen Küchen der Welt und deren vegetarische und vegane Gerichte sowie die verwendeten Zutaten und Zubereitungstechniken im Überblick beschreiben.
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4.1.54 Punkt eins Punkt 5 problematische, versteckte Zutaten und Inhaltsstoffe (für verschiedene Ernährungsweisen oder Intoleranzen) in Speisen identifizieren.
| | x | x |
4.1.64 Punkt eins Punkt 6 die traditionelle, österreichische Küche mit in Optik, Textur und Geschmack nachempfundenen Gerichten vegan zubereiten.
| | | x |
4.1.74 Punkt eins Punkt 7 einen Überblick über die Vermarktung von vegetarischen und veganen Speisen (zB Zielgruppenansprache, Bewerbung und Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Speisen, Wecken des Interesses für vegetarische und vegane Speisen) geben.
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4.2 Arbeitsmittel und Hygiene |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins auf ihr sauberes Erscheinungsbild als Fachkraft für vegetarische Kulinarik achten.
| x | | |
die betrieblichen Vorgaben und Maßnahmen zur Personal- und Betriebshygiene (zB Hygieneverordnung) sowie die vorgeschriebenen Anwendungsrichtlinien und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln beachten und anwenden.
| x | | |
sicherstellen, dass ihr eigener Arbeitsplatz und die übrigen Küchenbereiche sauber und aufgeräumt sind.
| x | | |
die Funktion, Handhabung, Instandhaltung und Einsatzgebiete der verwendeten Arbeitsmittel (zB Töpfe, Kessel, Pfannen, Behälter, Schalen, Formen und Bleche, Messer, Backpinsel, Gemüsebürste, Servierzange, Kochlöffel, Quirl, Schaumkelle oder Schaumlöffel, Siebe, Mischgeräte, Wärmegeräte, Kühlgeräte, Geschirrreinigungsgeräte, elektrische Küchenkleingeräte) beschreiben.
| x | x | |
die verwendeten Arbeitsmittel (zB Töpfe, Kessel, Pfannen, Behälter, Schalen, Formen und Bleche, Messer, Backpinsel, Gemüsebürste, Servierzange, Kochlöffel, Quirl, Schaumkelle oder Schaumlöffel, Siebe, Mischgeräte, Wärmegeräte, Kühlgeräte, Geschirrreinigungsgeräte, elektrische Küchenkleingeräte) sowie ihren Arbeitsplatz und die übrigen Küchenbereiche unter Beachtung der Hygiene und Reinigungspläne reinigen, desinfizieren und in Stand halten.
| x | x | |
die HACCP-Richtlinien (Hazard Analysis Critical Control Points, Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) und „Gute Hygiene Praxis“ (österreichisches Lebensmittelbuch) einhalten und entsprechende Checklisten und Protokolle führen.
| x | x | x |
4.3 Warenwirtschaft |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins Bestandsaufnahmen (mit Listen oder einem elektronischen Warenwirtschaftssystem) durchführen, um festzustellen, ob die für die Küche benötigten Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ausreichend zur Verfügung stehen.
| | x | |
bestellte Waren entgegennehmen und dabei Bestell- und Lieferscheine kontrollieren und allfällige Abweichungen feststellen.
| | x | |
feststellen, ob die Qualität, Mindesthaltbarkeit und Frische der Waren entsprechen, bei gekühlten oder gefrorenen Waren die Temperatur überprüfen sowie dies mit Kontroll- oder Checklisten, gegebenenfalls in digitaler Form, dokumentieren.
| | x | |
eingegangene Waren im Wareneingangsbuch bzw. Warenwirtschaftssystem vermerken.
| | x | |
Waren unter Beachtung von Ordnung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit produktgerecht lagern und die Lagerung laufend überwachen (Verfallsdaten beachten bzw. kontrollieren, verdorbene Waren aussortieren und entsorgen).
| | x | |
Lagerprinzipien wie First in/First out anwenden.
| | x | |
unter Beachtung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten Bestellungen vorbereiten und dabei die mögliche Warenauswahl für Bestellungen auf das betriebliche Angebot und das Leistungsspektrum des Lieferanten abstimmen.
| | | x |
bei Bestellungen Angebote und Konditionen sowie rechtliche und betriebliche Regelungen für den Einkauf berücksichtigen.
| | | x |
den Warenverbrauch feststellen und daraus den Warenbedarf ermitteln.
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bei Unregelmäßigkeiten von Lieferungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten.
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5. Kompetenzbereich: Vegetarische und vegane Speisenzubereitung |
5.1 Planung und Zusammenstellung von vegetarischen und veganen Speisen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins vegetarisch und/oder vegane Speisen im Rahmen eines Menüs zusammenstellen.
| x | | |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 auf Basis von österreichischen, regionalen und saisonalen Speisen Vorschläge für Empfehlungen des Hauses, Tages- und/oder Wochenkarten erstellen und dabei die gängigen Regeln der Speisefolgenzusammenstellung beachten.
| | x | |
5.1.35 Punkt eins Punkt 3 attraktive und zum Gericht passende Speisenbezeichnungen wählen.
| | x | |
5.1.45 Punkt eins Punkt 4 saisonabhängige Produkte der Jahreszeit zuordnen sowie geeignete regionale und saisonale Produkte für Tages- und/oder Wochenkarten auswählen.
| | x | |
5.1.55 Punkt eins Punkt 5 Unterlagen für eine gastronomische Veranstaltung nach Wunsch der Gäste vorbereiten.
| | x | |
5.1.65 Punkt eins Punkt 6 an Gesprächen mit Gästen teilnehmen und dabei Gesprächsnotizen verfassen (zB um Sonderwünsche bzw. vom Vorschlag abweichende Angaben, die die Kundin/der Kunde äußert, festzuhalten).
| | x | |
5.1.75 Punkt eins Punkt 7 Speisenkalkulationen (benötigte Mengen kalkulieren, Koch-, Schneid- und Garverluste berechnen, Kalkulationsschemen anwenden) unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gästeanzahl für das à la carte Geschäft und/oder gebuchte Veranstaltungen durchführen.
| | | x |
5.1.85 Punkt eins Punkt 8 die Speisenkalkulation unter Berücksichtigung betrieblicher Regelungen sowie abgabenrechtlicher Vorschriften (zB betreffend Umsatzsteuer) durchführen.
| | | x |
5.1.95 Punkt eins Punkt 9 Gäste über das österreichische, saisonale, regionale und internationale Speisen-angebot im Betrieb beraten sowie betriebswirtschaftlich und rechtlich korrekte Angebote (Bedarf an Waren, Personaleinsatz) für gastronomische Veranstaltungen erstellen.
| | | x |
5.1.105 Punkt eins Punkt 10 Gäste auf Basis des Speisenangebots beraten.
| | x | |
5.1.115 Punkt eins Punkt 11 auf Wünsche und Ernährungsbedürfnisse der Gäste eingehen und Rezepte entsprechend der individuellen Ernährungsbedürfnisse abwandeln.
| | | x |
5.1.125 Punkt eins Punkt 12 Vitaminverluste berücksichtigen.
| | | x |
5.1.135 Punkt eins Punkt 13 Trends im Bereich der vegetarischen und veganen Kulinarik (zB veganer Fisch, pflanzliche Fleischalternativen, pflanzliche Eiscreme-Spezialitäten, Veganized Recipes) auf Basis von einschlägiger Literatur oder Online-Recherchen erkennen.
| | x | x |
5.1.145 Punkt eins Punkt 14 Trends aufgreifen und neue Speisen (zB Produkte und Lebensmittel auf neue Art und Weise kombinieren) kreieren.
| | | x |
5.1.155 Punkt eins Punkt 15 gesundheitsfördende und nachhaltige vegetarische und vegane Speisen gestalten.
| x | x | x |
5.2 vegetarische und/oder vegane Lebensmittelverarbeitung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins Rezepte lesen und darin enthaltene Maß- und Masseangaben entnehmen und benötigte Zutaten abmessen und auswiegen.
| x | | |
Arbeitsmittel und Zutaten für die Zubereitung von Speisen rezeptbezogen vor- bereiten.
| x | | |
Rezepte erstellen und abändern und an entsprechende Produktionsmengen anpassen, insbesondere Maß- und Massenangaben um- bzw. hochrechnen und bei Änderungen der Zutaten die Mengen entsprechend anpassen.
| | x | |
erklären, welche Lebensmittel im Betrieb verwendet werden, woher diese stammen und welche Produkte ganzjährig und welche saisonal eingesetzt werden.
| x | | |
die Arbeitsschritte und die dazu notwendigen Arbeitsmittel für Arbeitstechniken wie Schneiden, Reiben, Pürieren, Mixen und Zubereitungsarten wie Kochen/Sieden, Blanchieren, Pochieren, Dämpfen, Schmoren, Dünsten, Braten, Sautieren, Grillen, Rösten, Backen, Frittieren, Säuern, Räuchern, Vakuumgaren, Garen in Salzkruste und Trocknen samt deren Anwendung beschreiben und gerichtsbezogen anwenden.
| x | x | x |
Salat, Obst und Gemüse auf Frische und Küchentauglichkeit prüfen, küchenfertig vorbereiten und produktgerecht rüsten.
| x | | |
Salate, Dressings und Marinaden nach Rezept herstellen.
| x | | |
klare Suppen, Püree- und Cremesuppen herstellen.
| x | | |
klassische österreichische sowie internationale Suppeneinlagen sowohl vegetarisch als auch vegan herstellen.
| x | | |
nationale und internationale Suppen und Spezialsuppen sowohl vegetarisch als auch vegan herstellen sowie internationale Suppen wie Minestrone, Zwiebel- suppe, Gurkenkaltschale und Gazpacho zubereiten.
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| x | | |
pflanzliche Milchalternativen inklusive Joghurt und Käse herstellen.
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unterschiedliche pikante Brotaufstriche und Dips sowohl vegetarisch als auch vegan zubereiten.
| x | | |
Säfte und Smoothies herstellen.
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der Wiener, österreichischen und internationalen Küche nachempfundene Gerichte, sowohl vegetarisch als auch vegan (inklusive Hülsenfrüchte), zubereiten.
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Terrinen, Sulze sowie Mousse Farce herstellen und Alternativen zu klassischen Geliermitteln (zB Agar Agar) anwenden.
| | x | |
verschiedene Fleisch- und Fischalternativen herstellen und zubereiten.
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Grundsaucen wie Mayonnaise, Hollandaise und Einmachsauce sowie deren Ableitungen nachempfundene Saucen sowohl vegetarisch als auch vegan zubereiten.
| | | x |
der Schnittlauchsauce und Apfelkren nachempfundene Saucen sowohl vegetarisch als auch vegan zubereiten.
| | | x |
Massen, Teige und Cremen für süße und pikante Speisen (Nudel-, Nockerl-, Strudel-, Germ-, Blätter- und Mürbteig, süßes Mousse, Speiseeis, klassische österreichische Mehlspeisen und Desserts) herstellen.
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Charakteristika, Benutzung, Struktur und Mundgefühl von verschiedenen Bin- dern erklären und Eialternativen einsetzen.
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vegetarische und vegane Alternativprodukte für tierische Zutaten in Backwaren und Desserts abhängig von der Funktion, der Art der Ernährung und dem Geschmack auswählen und einsetzen.
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Knödel für süße und pikante oder eigenständige Speisen sowohl vegetarisch als auch vegan herstellen (Knödelmassen erzeugen und entsprechende pikante und süße Füllungen zu den unterschiedlichen Knödelmassen ableiten und herstellen).
| | x | |
Lebensmittel durch den Einsatz verschiedener Konservierungsverfahren (zB Einkochen, Marinieren, Einlegen, Fermentieren, Räuchern) veredeln und/oder haltbar machen.
| | | x |
die gängigsten Verfahren zur Haltbarmachung von Speisen anwenden.
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Fleischalternativen (Seitan und Tofu, Sojaprodukte wie Sojagranulat, Sojamedaillons und Sojaschnitzel, Hülsenfrüchte) für verschiedene Gerichte beschreiben, auswählen und zubereiten.
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die Geschmacksrichtung Umami in vegetarischen und veganen Speisen umsetzen.
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einzelne Lebensmittel in vorgegebenen Portionsgrößen bereitstellen.
| | | x |
Speisen verkosten, verfeinern, nach betrieblichen Vorgaben vollenden und ansprechend auf Tellern, Platten oder Buffetformen anrichten und/oder garnieren.
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Gästen bei Bedarf Auskunft über die von ihr zubereiteten Speisen geben.
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6. Kompetenzbereich: Mise en Place sowie Speisenausgabe und Speisenbereitstellung |
6.1 Mise en Place |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins Lebensmittel aus verschiedenen Lagerorten fassen und auf die entsprechenden Küchenposten aufteilen.
| x | | |
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 täglich benötigte Lebensmittel, Arbeitsmaterialien und Equipment im Bereich Mise en Place vorbereiten.
| x | | |
6.1.36 Punkt eins Punkt 3 Buffets je nach Anforderung befüllen.
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6.1.46 Punkt eins Punkt 4 sensorische und küchentechnische Abläufe hinsichtlich Fassungslisten berück-sichtigen und nach den betrieblichen Tagesanforderungen (zB Reservierungen, Forecasts, Speisekarten, Veranstaltungen) erstellen.
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6.1.56 Punkt eins Punkt 5 feststellen, welcher Bedarf an Lebensmitteln an den einzelnen Küchenposten, basierend auf den betrieblichen Tagesanforderungen (zB Reservierungen, Forecasts, Speisekarten, Veranstaltungen), gegeben ist und dementsprechend Fassungslisten erstellen.
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6.2 Speisenausgabe und Speisenbereitstellung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins Suppen, Salate und Beilagen nach betrieblichen Vorgaben anrichten und in der richtigen Reihenfolge an das Servicepersonal ausgeben.
| x | | |
Speisen in entsprechende Behältnisse füllen, die benötigten Arbeitsmaterialien bereitstellen und Buffets nach Anforderung gästegerecht aufbauen
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die Vollständigkeit des Buffets kontrollieren und Speisen zeitgerecht und in der erforderlichen Menge nachbestellen sowie die Sauberkeit kontrollieren und wiederherstellen.
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Buffets abbauen und Buffetreste unter Beachtung der HACCP-Bestimmungen und betrieblicher Vorgaben entsorgen.
| x | | |
Speisen auf Tellern und Platten für Buffets, Veranstaltungen und la carte an- richten.
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die Vollständigkeit der Speisen und die Übereinstimmung mit der Bestellung überprüfen.
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