BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 7. November 2024

Teil römisch zwei

305. Verordnung:

Änderung der Meldeverordnung FinStab 2024

305. Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank, mit der die Verordnung betreffend die Erfassung von Kredit und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken geändert wird

Auf Grund des Paragraph 44 b, Absatz 2, des Nationalbankgesetzes 1984, Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1984,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend die Erfassung von Kredit und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken (Meldeverordnung FinStab 2024), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2024,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Titel wird der Ausdruck „Kredit“ durch den Ausdruck „Kredit-“ und das Wort Fremdwährungskredite durch das Wort Fremdwährungskrediten ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 13, werden den beiden unbezeichneten Absätzen die Absatzbezeichnungen „(1)“ und „(2)“ vorangestellt; folgender Absatz 3, wird angefügt:

  1. Absatz 3,Der Titel, die Bezeichnungen der Absatz eins und 2 sowie die Beilagen A2 und C in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 305 aus 2024, treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“

Novellierungsanordnung 3, Beilage A2 lautet: (siehe Anlage)

Novellierungsanordnung 4, Beilage C lautet: (siehe Anlage)

Holzmann     Haber