Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 30. Jänner 2024 | Teil römisch zwei |
28. Verordnung: | Energieeffizienz-Maßnahmenverordnung |
| [CELEX-Nr.: 32018L2002] |
Auf Grund des Paragraph 62, Absatz 3 und 4 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2014,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2023,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt, Allgemeine Bestimmungen | |
Paragraph eins, | Regelungsgegenstand |
Paragraph 2, | Begriffsbestimmungen |
2. Abschnitt, Erfordernisse für die Anrechenbarkeit | |
Paragraph 3, | Anreize |
Paragraph 4, | Zeitpunkt der Maßnahmensetzung |
Paragraph 5, | Verallgemeinerte Methoden und Dokumentation |
Paragraph 6, | Individuelle Bewertung |
3. Abschnitt, Ermittlung von Endenergieeinsparungen | |
Paragraph 7, | Normierung und Normalisierung des Endenergieverbrauchs |
Paragraph 8, | Referenzendenergieverbrauch |
Paragraph 9, | Datenquellen |
Paragraph 10, | Messungen |
Paragraph 11, | Endenergieeinsparungen bei Haushalten oder begünstigten Haushalten |
4. Abschnitt, Meldungen | |
Paragraph 12, | Verwendung der elektronischen Meldeplattform |
Paragraph 13, | Teilungen |
5. Abschnitt, Schlussbestimmungen | |
Paragraph 14, | Sprachliche Gleichbehandlung |
Paragraph 15, | In- und Außerkrafttreten |
Paragraph 16, | Umsetzungshinweis |
Anhang 1 zu Paragraph 5 | Verallgemeinerte Bewertungsmethoden |
Anhang 2 zu Paragraph 9 | Umrechnungsfaktoren für Energieträger |
Diese Verordnung legt gemäß Paragraph 62, Absatz 3 und 4 EEffG die Bestimmungen für die Bewertung und Anrechenbarkeit von Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der alternativen strategischen Maßnahmen für die Zwecke des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2014,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2023,, fest.
Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, gelten die Begriffsbestimmungen des EEffG. Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Der Zeitpunkt der Maßnahmensetzung gemäß Paragraph 62, Absatz 2, EEffG ist insbesondere bei
Anstelle von Standardwerten können Echtwerte für die Ermittlung der Endenergieeinsparungen herangezogen werden. Verwendete Echtwerte sind gemäß Paragraph 9, zu ermitteln und im Zuge der Meldung unter Berücksichtigung der zusätzlichen Dokumentationserfordernisse gemäß Anhang 1 zu Paragraph 5, zu dokumentieren.
Individuelle Bewertungen haben auf Basis eines Gutachtens gemäß Paragraph 64, Absatz 2, EEffG folgende Inhalte aufzuweisen:
Herangezogene Messungen des Endenergieverbrauchs oder Parameter zur Bestimmung von Endenergieeinsparungen haben folgende Kriterien zu erfüllen:
Das Ausmaß von Energieeffizienzmaßnahmen, die bei Haushalten und begünstigten Haushalten gesetzt wurden, ist mit einem Haushaltsfaktor bzw. begünstigten Haushaltsfaktor zu erfassen. Der Haushaltsfaktor und der begünstigte Haushaltsfaktor errechnen sich aus dem Verhältnis der Einsparung in den Haushalten bzw. begünstigten Haushalten im Vergleich zur Gesamteinsparung der jeweiligen Energieeffizienzmaßnahme und können einen Wert zwischen null und eins annehmen.
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Durch diese Verordnung wird Anhang römisch fünf der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, Amtsblatt Nummer L 315 vom 14.11.2012 Seite 1, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018 aus 2002, zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU, Amtsblatt Nummer L 328 vom 21.12.2018 Seite 210, umgesetzt.
Gewessler
Die Ermittlung der Endenergieeinsparungen für Haushalte und begünstigte Haushalte basiert auf der Endenergieeinsparung der jeweiligen Energieeffizienzmaßnahme und wird, sofern anwendbar, für alle betroffenen verallgemeinerten Bewertungsmethoden einheitlich mit der nachfolgenden Gleichung ermittelt:

Gleichung 1.1-1: Endenergieeinsparung in Haushalten
EESH | Endenergieeinsparung in Haushalten [kWh/a] |
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
fH | Faktor Haushaltseinsparung [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich der Gebäudehülle, Heiztechnik und Warmwasserbereitung basiert auf dem Heizenergiebedarf. Die Umrechnung von Nutzenergie (Wärmebedarf) auf Endenergie (Heizenergiebedarf) erfolgt mit der sogenannten Aufwandszahl (AZ). Die Aufwandszahl ist wie folgt definiert:

Gleichung 1.2-1: Aufwandszahl
AZ | Aufwandszahl eines Heizsystems [-] |
HEB | flächenspezifischer Heizenergiebedarf [kWh/m²a] |
HWB | flächenspezifischer Heizwärmebedarf [kWh/m²a] |
WWWB | flächenspezifischer Warmwasser-Wärmebedarf [kWh/m²a] |
Die Aufwandszahl entspricht dem Kehrwert des gemittelten Wirkungsgrades bezogen auf ein ganzes Jahr.
Ein Haushalt wird individuell, persönlich und ausführlich über die Ursachen seines Energieverbrauchs durch qualifizierte Personen in Form einer Energieberatung aufgeklärt. Energieberatungen führen teilweise zu Investitionen in energieeffiziente Ausrüstung und teilweise zu Änderungen im Nutzungsverhalten (z.B. Reduktion der Raumtemperatur). Im Zuge dieser Methode wird der Effekt auf das Nutzungsverhalten bewertet. Investitionen in technische Umrüstungen sind unter Verwendung anderer verallgemeinerter Methoden oder individuell zu bewerten.
Die Energieberatung hat entweder direkt in den Wohnräumen des Haushalts oder in einer Beratungsstelle zu erfolgen. Die Dauer der Energieberatung sollte zumindest 60 Minuten betragen. Im Zuge einer Beratung ist ein Energiekonzept in Form eines Beratungsprotokolls zu erstellen und dem Haushalt auszuhändigen.
Die erforderliche Qualifikation von Energieberaterinnen und Energieberatern ist in Paragraph 44, EEffG festgelegt.

Gleichung 2.1-1: Endenergieeinsparung „Energieberatung in privaten Haushalten“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der durchgeführten Energieberatungen [-] |
EEVRef | Endenergieverbrauch eines durchschnittlichen Haushalts vor der Durchführung der Energieberatung [kWh/a] |
fee | Einsparfaktor aufgrund der durchgeführten Energieberatung [%] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 2.1.1: Energieberatung in privaten Haushalten
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer einer Energieberatung | 2 | Jahre |
Einsparfaktor (fee) | 3 | % |
Endenergieverbrauch je Haushalt (EEVRef) | ||
Stromberatung | 3.800 | kWh/a |
Wärmeberatung | 15.200 | kWh/a |
Haushaltsberatung | 19.000 | kWh/a |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Ein kleines Unternehmen gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 29, EEffG oder ein mittleres Unternehmen gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 31, EEffG wird ausführlich und individuell über die Ursachen seines Energieverbrauchs durch qualifizierte Personen in Form einer Energieberatung aufgeklärt. Energieberatungen führen teilweise zu Investitionen in energieeffiziente Ausrüstung und teilweise zu Änderungen im Nutzungsverhalten (z.B. Reduktion der Raumtemperatur). Im Zuge dieser Methode wird der Effekt auf das Nutzungsverhalten bewertet. Investitionen in technische Umrüstungen sind unter Verwendung anderer verallgemeinerter Methoden oder individuell zu bewerten.
Energieberatungen in kleinen oder mittleren Unternehmen sollen vorrangig eine Gesamtanalyse der Energieflüsse im Unternehmen oder in Unternehmensteilen zum Ziel haben und die wesentlichsten energieverbrauchenden Prozesse und Anwendungen aufzeigen. Neben organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs müssen auch investive Maßnahmen vorgeschlagen werden.
Mit dieser Methode sind neben Energieberatungen auch Energiemanagementsysteme und Energieverbrauchs-Monitoringsysteme bewertbar.
Die Energieberatung hat individuell auf das Unternehmen angepasst zu sein. Im Zuge der Beratung ist mindestens ein Vor-Ort-Termin durchzuführen. Abschließend ist ein Beratungsprotokoll zu erstellen, das die folgenden Inhalte umfasst:
Ein Energieverbrauchs-Monitoringsystem hat zumindest die folgenden Vorgaben einzuhalten:
Die erforderliche Qualifikation von Energieberaterinnen und Energieberatern ist in Paragraph 44, EEffG festgelegt.

Gleichung 2.2-1: Endenergieeinsparung „Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in kleinen oder mittleren Unternehmen [-] |
EEVRef | mittlerer Endenergieverbrauch in den beratenen Unternehmen [kWh/a] |
fee | Einsparfaktor aufgrund der durchgeführten Energieberatung [%] |
Standardwerte 2.2.1: Lebensdauer, Einsparfaktor und Endenergieverbrauch
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer einer Energieberatung | 2 | Jahre |
Endenergieverbrauch je beratenen Unternehmen (EEVRef) | Echtwert | kWh/a |
Einsparfaktor (fee) | 2 | % |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Lenkberechtigte Personen absolvieren ein Training zur spritsparenden Fahrweise. Diese Trainings bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden von einer zertifizierten Person abgehalten.
Ein Gruppentraining für Personenkraftwagen (Pkw) besteht aus mindestens acht Unterrichtseinheiten, wobei zumindest vier Unterrichtseinheiten aus praktischem Training bestehen. Die Zahl der teilnehmenden Personen beträgt beim Gruppentraining höchstens sechs Personen je Trainerin bzw. Trainer und höchstens drei Personen je Trainingsfahrzeug.
Ein Einzelcoaching für Pkw besteht aus mindestens einer Unterrichtseinheit mit praktischem Training. Beim Einzelcoaching wird eine einzelne Person trainiert.
Ein Gruppentraining für Nutzfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besteht aus mindestens acht Unterrichtseinheiten, zwei davon sind für praktisches Training zu verwenden. Die Zahl der teilnehmenden Personen beträgt höchstens vier Personen je Trainerin bzw. Trainer.
Ein Einzelcoaching für Nutzfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besteht aus mindestens zwei Unterrichtseinheiten mit praktischem Training.
Die Trainerin oder der Trainer hat zum Zeitpunkt des Kurses als Spritspartrainerin oder Spritspartrainer zertifiziert zu sein. Das Zertifizierungsseminar hat 16 Stunden zu dauern, aus einem Theorie- und einem Praxisteil zu bestehen und eine Abschlussprüfung zu beinhalten.

Gleichung 2.3-1: Endenergieeinsparung „Spritspar-Trainings“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der teilnehmenden Personen [-] |
EEVRef | durchschnittlicher Endenergieverbrauch aller Fahrten einer teilnehmenden Person pro Jahr [kWh/a] |
fee | Einsparfaktor aufgrund des durchgeführten Spritspartrainings [%] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 2.3.1: Lebensdauer, Einsparfaktor und Endenergieverbrauch
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer eines Spritspartrainings | 3 | Jahre |
Einsparfaktor (fee) | ||
Gruppentraining für Pkw | 10 | % |
Einzelcoaching für Pkw | 5 | % |
Training für Nutzfahrzeuge | 6,5 | % |
durchschnittlicher Endenergieverbrauch (EEVRef) | ||
private Nutzung | 8.316 | kWh/a |
berufliche Nutzung | Echtwert | kWh/a |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | Echtwert | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Ein Gebäude wird mit einer geringeren Energiekennzahl errichtet als die OIB-Richtlinie 6 vorschreibt.

Gleichung 3.1-1: Endenergieeinsparung „Neuerrichten ganzer Wohngebäude“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Einfamilienhäuser oder Anzahl der Wohneinheiten [-] |
BGF | beheizte Bruttogrundfläche je Einfamilienhaus oder je Wohneinheit [m²] |
HWBRef | flächenspezifischer Heizwärmebedarf des Referenzgebäudes bei Referenzklima [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl HWBRef,RK,zul aus dem Energieausweis |
HWBEff | flächenspezifischer Heizwärmebedarf des errichteten Gebäudes bei Referenzklima [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl HWBRK aus dem Energieausweis |
AZRef | Aufwandszahl des Referenzheizsystems [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 3.1.1: Neuerrichten ganzer Wohngebäude – Allgemeine Parameter
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 30 | Jahre |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
Standardwerte 3.1.2: Neuerrichten ganzer Wohngebäude – Gebäude- und Heizsystemkennwerte Wohngebäude
Parameter | EFH | MFH | Einheit |
Bruttogrundfläche (BGF) | 175 | 89 | m² |
Referenz-Heizwärmebedarf (HWBRef) | 34,0 | 24,5 | kWh/m²a |
Heizwärmebedarf (HWBEff) | Echtwert | Echtwert | kWh/m²a |
Referenz-Aufwandszahl (AZRef) | 0,68 | 1,55 | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Ein Gebäude wird mit einer geringeren Energiekennzahl errichtet als die OIB-Richtlinie 6 vorschreibt.

Gleichung 3.2-1: Endenergieeinsparung „Neuerrichten ganzer Nichtwohngebäude“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Nichtwohngebäude [-] |
BGF | beheizte Bruttogrundfläche je Gebäude [m²] |
HWBRef | flächenspezifischer Heizwärmebedarf des Referenzgebäudes bei Referenzklima [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl HWBRef,RK,zul aus dem Energieausweis |
HWBEff | flächenspezifischer Heizwärmebedarf des errichteten Gebäudes bei Referenzklima [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl HWBRK aus dem Energieausweis |
AZEff | Aufwandszahl im errichteten Gebäude [-] |
Standardwerte 3.2.1: Neuerrichten ganzer Nichtwohngebäude
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 30 | Jahre |
Bruttogrundfläche (BGF) | Echtwert | m² |
Referenz-Heizwärmebedarf (HWBRef) | Echtwert | kWh/m²a |
Heizwärmebedarf (HWBEff) | Echtwert | kWh/m²a |
Aufwandszahl (AZEff) | Echtwert | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Ein bestehendes Gebäude wird durch diverse bautechnische Maßnahmen (z.B. Fassadendämmung, Fenstertausch) auf einen besseren thermischen Standard saniert. Nach Sanierung unterschreitet das Gebäude die Vorgaben an die Energiekennzahlen bei größerer Renovierung gemäß der OIB-Richtlinie 6. Die Bewertung der Einsparung durch heiztechnische Maßnahmen befindet sich in Teil 4: „Heiztechnik und Warmwasserbereitung“ (Heizsysteme).

Gleichung 3.3-1: Endenergieeinsparung „Größere Renovierung von Wohngebäuden“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Einfamilienhäuser oder Anzahl der Wohneinheiten [-] |
BGF | beheizte Bruttogrundfläche je Einfamilienhaus oder je Wohneinheit [m²] |
HWBRef | flächenspezifischer Heizwärmebedarf vom unsanierten Gebäude bei Referenzklima [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl HWBRK aus dem Energieausweis vor Durchführung der Sanierung |
HWBEff | flächenspezifischer Heizwärmebedarf vom sanierten Gebäude bei Referenzklima [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl HWBRK aus dem Energieausweis nach Durchführung der Sanierung |
WWWB | flächenspezifischer Warmwasser-Wärmebedarf |
AZRef | Aufwandszahl des Heizsystems im unsanierten Gebäude [-] |
AZEff | Aufwandszahl des Heizsystems im sanierten Gebäude [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
Für die Anzahl der Wohneinheiten und den Heizwärmebedarf der neuerrichteten Gebäude ist kein Standardwert verfügbar.
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 3.3.1: Größere Renovierung von Wohngebäuden – allgemeine Parameter
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 30 | Jahre |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
Standardwerte 3.3.2: Größere Renovierung von Wohngebäuden – Gebäude- und Heizsystemkennwerte
Parameter | EFH | MFH | Einheit |
Bruttogrundfläche (BGF) | 175 | 89 | m² |
Referenz-Heizwärmebedarf (HWBRef) | 158,9 | 98,7 | kWh/m²a |
Heizwärmebedarf nach Renovierung (HWBEff) | 56 | 40,7 | kWh/m²a |
Warmwasserwärmebedarf (WWWB) | 7,7 | 10,2 | kWh/m²a |
Referenz-Aufwandszahl (AZRef) | 1,66 | 1,70 | - |
Aufwandszahl nach Renovierung (AZEff) | 2,11 | 2,42 | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Ein bestehendes Nichtwohngebäude wird durch diverse bautechnische Maßnahmen (z.B. Fassadendämmung, Fenstertausch) auf einen besseren thermischen Standard saniert. Nach Sanierung unterschreitet das Gebäude die Vorgaben an die Energiekennzahlen bei größerer Renovierung gemäß OIB-Richtlinie 6. Das heizungstechnische System wird im Zuge der Sanierung nicht verändert. Die Bewertung der Einsparung durch heiztechnische Maßnahmen befindet sich in Teil 4: Heiztechnik und Warmwasserbereitung (Heizsysteme).

Gleichung 3.4-1: Endenergieeinsparung „Größere Renovierung von Nichtwohngebäuden“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Nichtwohngebäude [-] |
BGF | beheizte Bruttogrundfläche je Gebäude [m²] |
HWBRef | flächenspezifischer Heizwärmebedarf vom unsanierten Gebäude bei Referenzklima [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl HWBRK aus dem Energieausweis vor Durchführung der Sanierung |
HWBEff | flächenspezifischer Heizwärmebedarf vom sanierten Gebäude bei Referenzklima [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl HWBRK aus dem Energieausweis nach Durchführung der Sanierung |
WWWB | flächenspezifischer Warmwasser-Wärmebedarf |
AZRef | Aufwandszahl des Heizsystems im unsanierten Gebäude [-] |
AZEff | Aufwandszahl des Heizsystems im sanierten Gebäude [-] |
Für die Anzahl der Nichtwohngebäude und den Heizwärmebedarf der neuerrichteten Gebäude ist kein Standardwert verfügbar.
Standardwerte 3.4.1: Größere Renovierung von Nichtwohngebäuden
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 30 | Jahre |
Bruttogrundfläche (BGF) | Echtwert | m² |
Referenz-Heizwärmebedarf (HWBRef) | Echtwert | kWh/m²a |
Heizwärmebedarf nach Renovierung (HWBEff) | Echtwert | kWh/m²a |
Warmwasserwärmebedarf (WWWB) | Echtwert | kWh/m²a |
Referenz-Aufwandszahl (AZRef) | Echtwert | - |
Aufwandszahl nach Renovierung (AZEff) | Echtwert | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Der thermische Standard eines Wohngebäudes wird durch einzelne bautechnische Maßnahmen (z.B. Fassadensanierung) verbessert. Eine größere Renovierung gemäß OIB-Richtlinie 6 ist mit der Methode 3.3. „Größere Renovierung von Wohngebäuden“ zu bewerten.

Gleichung 3.5-1: Endenergieeinsparung „Sanieren einzelner Bauteile im Wohnbau“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Bauteile [-] |
ABT | durchschnittliche Fläche eines verbesserten Bauteils [m²] |
URef | Wärmedurchgangskoeffizient des unsanierten Bauteils [W/m²K] |
UEff | Wärmedurchgangskoeffizient des sanierten Bauteils [W/m²K] |
HGTRK | Heizgradtage des Referenzklimas [Kd/a] |
feu | Faktor zur Einheitenumrechnung in Kilowattstunden [kh/d] |
AZRef | Aufwandszahl des Heizsystems im unsanierten Gebäude [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 3.5.1: Sanieren einzelner Bauteile im Wohnbau
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 30 | Jahre |
Bauteilfläche (ABT) | Echtwert | m² |
Heizgradtage des Referenzklimas (HGTRK) | 3.400 | Kd/a |
Faktor zur Einheitenumrechnung (feu) | 0,024 | kh/d |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
Wärmedurchgangskoeffizient des unsanierten Bauteils (URef) | ||
Außenwand | 0,90 | W/m²K |
Kellerdecke | 0,73 | W/m²K |
oberste Geschossdecke | 0,52 | W/m²K |
Dachfläche | 0,55 | W/m²K |
Fenster | 2,52 | W/m²K |
Außentüren | 2,42 | W/m²K |
Wärmedurchgangskoeffizient des sanierten Bauteils (UEff) | ||
Außenwand | 0,27 | W/m²K |
Kellerdecke | 0,30 | W/m²K |
oberste Geschossdecke | 0,15 | W/m²K |
Dachfläche | 0,15 | W/m²K |
Fenster | 1,06 | W/m²K |
Außentüren | 1,29 | W/m²K |
Aufwandszahl des Heizsystems im unsanierten Gebäude (AZRef) | ||
Einfamilienhaus (EFH) | 1,66 | - |
Mehrfamilienhaus (MFH) | 1,70 | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Der thermische Standard eines Gebäudes wir durch einzelne bautechnische Maßnahmen (z.B. Fassadensanierung) verbessert. Eine größere Renovierung gemäß OIB-Richtlinie 6 ist mit der Methode 3.4 „Größere Renovierung von Nichtwohngebäuden“ zu bewerten.

Gleichung 3.6-1: Endenergieeinsparung „Sanieren einzelner Bauteile im Nichtwohngebäude“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Bauteile [-] |
ABT | durchschnittliche Fläche eines verbesserten Bauteils [m²] |
URef | Wärmedurchgangskoeffizient des unsanierten Bauteils [W/m²K] |
UEff | Wärmedurchgangskoeffizient des sanierten Bauteils [W/m²K] |
HGTRK | Heizgradtage des Referenzklimas [Kd/a] |
feu | Faktor zur Einheitenumrechnung in Kilowattstunden [kh/d] |
AZRef | Aufwandszahl des Heizsystems im unsanierten Gebäude [-] |
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 3.6.1: Sanieren einzelner Bauteile im Nichtwohngebäude
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 30 | Jahre |
Heizgradtage des Referenzklimas (HGTRK) | 3.400 | Kd/a |
Faktor zur Einheitenumrechnung (feu) | 0,024 | kh/d |
Wärmedurchgangskoeffizient des unsanierten Bauteils (URef) | ||
Außenwand | 0,90 | W/m²K |
Kellerdecke | 0,73 | W/m²K |
oberste Geschossdecke | 0,52 | W/m²K |
Dachfläche | 0,55 | W/m²K |
Fenster | 2,52 | W/m²K |
Außentüren | 2,42 | W/m²K |
Wärmedurchgangskoeffizient des sanierten Bauteils (UEff) | ||
Außenwand | 0,27 | W/m²K |
Kellerdecke | 0,30 | W/m²K |
oberste Geschossdecke | 0,15 | W/m²K |
Dachfläche | 0,15 | W/m²K |
Fenster | 1,06 | W/m²K |
Außentüren | 1,29 | W/m²K |
Aufwandszahl des Heizsystems im unsanierten Gebäude (AZRef) | Echtwert | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Eine bestehende Anlage zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser in einem Wohngebäude wird durch eine effizientere Anlage ersetzt. Die Gebäudehülle bleibt unverändert.
Die Methode ist nicht anwendbar für:
Für die Anwendung der Standardwerte für unsanierte Gebäude hat der flächenspezifische Heizwärmebedarf mindestens 40,7 kWh/m²a zu betragen.
Die installierten Heizsysteme haben für die Anwendung dieser Methode je nach Technologie die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
Im Zuge der Modernisierung des Heizsystems werden alle technischen Vorkehrungen für den optimalen Betrieb der installierten Technologien getroffen (Anpassung der Heizkörper, hydraulischer Abgleich, Dämmung der Rohrleitungen).

Gleichung 4.1-1: Endenergieeinsparung „Wärmebereitstellung in Bestandswohngebäuden“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Einfamilienhäuser oder Wohneinheiten [-] |
BGF | beheizte Bruttogrundfläche je Einfamilienhaus oder je Wohneinheit [m²] |
HWB | flächenspezifischer Heizwärmebedarf [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl HWBRK aus dem Energieausweis |
WWWB | flächenspezifischer Warmwasser-Wärmebedarf [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl WWWB aus dem Energieausweis |
AZRef | Aufwandszahl des bestehenden Heizsystems [-] |
AZEff | Aufwandszahl des effizienten Heizsystems [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 4.1.1: Wärmebereitstellung in Bestandswohngebäuden – allgemeine Parameter
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer je Technologie | ||
Luftwärmepumpe | 18 | Jahre |
Erdwärmepumpe | 20 | Jahre |
Grundwasserwärmepumpe | 20 | Jahre |
Biomasseheizkessel | 20 | Jahre |
Fernwärmeanschlüsse | 30 | Jahre |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
Standardwerte 4.1.2: Wärmebereitstellung in Bestandswohngebäuden – Gebäude- und Heizsystemkennwerte unsanierter Wohngebäude
Parameter | EFH | MFH | Einheit |
BGF | 175 | 89 | m² |
HWB | 158,9 | 98,7 | kWh/m²a |
WWWB | 7,7 | 10,2 | kWh/m²a |
AZRef | 1,66 | 1,70 | - |
AZEff | |||
Luftwärmepumpe | - | - | - |
Erdwärmepumpe | - | - | - |
Grundwasserwärmepumpe | - | - | - |
Biomasseheizkessel | 1,30 | 1,34 | - |
Fernwärmeanschlüsse | 1,11 | 1,16 | - |
Standardwerte 4.1.3: Wärmebereitstellung in Bestandswohngebäuden – Gebäude- und Heizsystemkennwerte sanierter Wohngebäude
Parameter | EFH | MFH | Einheit |
BGF | 175 | 89 | m² |
HWB | 56,0 | 40,7 | kWh/m²a |
WWWB | 7,7 | 10,2 | kWh/m²a |
AZRef | 2,11 | 2,42 | - |
AZEff | |||
Luftwärmepumpe | 0,32 | 0,42 | - |
Erdwärmepumpe | 0,27 | 0,37 | - |
Grundwasserwärmepumpe | 0,24 | 0,34 | - |
Biomasseheizkessel | 1,50 | 1,56 | - |
Fernwärmeanschlüsse | 1,25 | 1,35 | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Eine bestehende Anlage zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser in einem Nichtwohngebäude wird durch eine effizientere Anlage ersetzt. Die Gebäudehülle bleibt unverändert.
Die Methode ist nicht anwendbar für:
Die installierten Heizsysteme haben für die Anwendung dieser Methode je nach Technologie die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
Im Zuge der Modernisierung des Heizsystems werden alle technischen Vorkehrungen für den optimalen Betrieb der installierten Technologien getroffen (Anpassung der Heizkörper, hydraulischer Abgleich, Dämmung der Rohrleitungen).

Gleichung 4.2-1: Endenergieeinsparung „Wärmebereitstellung in bestehenden Nichtwohngebäuden“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Nutzungseinheiten in Nichtwohngebäuden [-] |
BGF | beheizte Bruttogrundfläche je Nutzungseinheit [m²] |
HWB | flächenspezifischer Heizwärmebedarf [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl HWBRK aus dem Energieausweis |
WWWB | flächenspezifischer Warmwasser-Wärmebedarf [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl WWWB aus dem Energieausweis |
AZRef | Aufwandszahl des bestehenden Heizsystems [-] |
AZEff | Aufwandszahl des effizienten Heizsystems [-] |
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 4.2.1: Wärmebereitstellung in bestehenden Nichtwohngebäuden
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer je Technologie | ||
Luftwärmepumpe | 18 | Jahre |
Erdwärmepumpe | 20 | Jahre |
Grundwasserwärmepumpe | 20 | Jahre |
Biomasseheizkessel | 20 | Jahre |
Fernwärmeanschlüsse | 30 | Jahre |
BGF | Echtwert | m² |
HWB | Echtwert | kWh/m²a |
WWWB | Echtwert | kWh/m²a |
AZRef | Echtwert | - |
AZEff | ||
Luftwärmepumpe | Echtwert | - |
Erdwärmepumpe | Echtwert | - |
Grundwasserwärmepumpe | Echtwert | - |
Biomasseheizkessel | Echtwert | - |
Fernwärmeanschlüsse | Echtwert | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Ein bestehendes Heizsystem in einem Einfamilienhaus wird um eine solarthermische Anlage erweitert, mit der die Bereitstellung von Warmwasser oder von Raumwärme und Warmwasser unterstützt werden soll. Eine eventuelle Verbesserung der Gebäudehülle sowie der mögliche Austausch der bestehenden Wärmebereitstellung werden im Zuge dieser Methode nicht bewertet.
Die Methode ist nicht anwendbar für:
Für die Anwendung der Standardwerte für unsanierte Gebäude hat der flächenspezifische Heizwärmebedarf mindestens 40,7 kWh/m²a zu betragen.
Im Zuge der Installation der solarthermischen Anlage werden alle technischen Vorkehrungen für den optimalen Betrieb getroffen (z.B. Einstellen der Regelung, Dämmung der Rohrleitungen).

Gleichung 4.3-1: Endenergieeinsparung „Einbau solarthermischer Anlagen im Einfamilienhaus“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Nutzungseinheiten [-] |
BGF | beheizte Bruttogrundfläche je Nutzungseinheit [m²] |
HWB | flächenspezifischer Heizwärmebedarf bei Referenzklima [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl HWBRK aus dem Energieausweis |
WWWB | flächenspezifischer Warmwasser-Wärmebedarf [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl WWWB aus dem Energieausweis |
AZRef | Aufwandszahl des bestehenden Heizsystems [-] |
fsol | Einsparfaktor der solarthermischen Anlage [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 4.3.1: Einbau solarthermischer Anlagen im Einfamilienhaus
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 20 | Jahre |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
Bruttogrundfläche (BGF) | 175 | m² |
Warmwasserbedarf (WWWB) | 7,7 | kWh/m²a |
Standardwerte 4.3.2: Gebäude- und Anlagenkennzahlen je thermischen Gebäudezustand
Parameter | unsaniert | saniert | |
Heizwärmebedarf (HWB) | 158,9 | 56,0 | kWh/m²a |
Aufwandszahl (AZRef) | 1,66 | 2,11 | - |
Einsparfaktor der solarthermischen Anlage (fsol) | |||
solare Warmwasserbereitung (SWW) | 0,077 | 0,122 | - |
teilsolare Raumheizungsunterstützung (TSRH) | 0,098 | 0,137 | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
In einem Wohngebäude oder einer Wohnung wird der bestehende Elektroboiler zur Warmwasserbereitung durch eine Brauchwasserwärmepumpe ausgetauscht. Als Wärmequelle für die Brauchwasserwärmepumpe dient die Raumluft am Aufstellungsort.

Gleichung 4.4-1: Endenergieeinsparung „Brauchwasserwärmepumpen in Wohngebäuden“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Wohneinheiten [-] |
BGF | beheizte Bruttogrundfläche je Wohneinheit [m²] |
WWWB | flächenspezifischer Warmwasser-Wärmebedarf [kWh/m²a], entspricht der Kennzahl WWWB aus dem Energieausweis |
AZRef | Aufwandszahl der bestehenden Warmwasserbereitung mit Elektroboiler [-] |
AZEff | Aufwandszahl der installierten Brauchwasserwärmepumpe [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
Die Anzahl der Wohneinheiten sind maßnahmenspezifisch zu erheben.
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 4.4.1: Brauchwasserwärmepumpen in Wohngebäuden
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 18 | Jahre |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
Standardwerte 4.4.2: Gebäude- und Anlagenkennzahlen je thermischen Gebäudezustand
Parameter | EFH | MFH | |
Bruttogrundfläche (BGF) | 175 | 89 | m² |
Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB) | 7,7 | 10,2 | kWh/m²a |
Aufwandszahl Elektroboiler (AZRef) | 2,97 | 3,87 | - |
Aufwandszahl Brauchwasserwärmepumpe (AZEff) | 1,61 | 1,34 | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
In einem bestehenden wassergeführten Heizsystem wird eine effiziente Heizungsumwälzpumpe installiert.
Die Umwälzpumpe erfüllt die Vorgaben gemäß Ökodesign-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 641 aus 2009, zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen, Amtsblatt Nummer L 191 vom 23.07.2009 Seite 35) und unterschreitet einen Energieeffizienzindex (EEI) von 0,23.

Gleichung 4.5-1: Endenergieeinsparung „Heizungsumwälzpumpen“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl installierte Umwälzpumpen [-] |
PRef | elektrische Nennleistung je Umwälzpumpe im Bestand [W] |
PEff | elektrische Nennleistung je neu installierter Umwälzpumpe [W] |
fL | Faktor Lastprofil zur Berücksichtigung der Drehzahlregelung [-] |
tB | jährliche Betriebsstunden der Heizungsumwälzpumpen [h/a] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
Die Anzahl der installierten Umwälzpumpen, sowie die durchschnittlichen Leistungen vor und nach dem Einbau sind maßnahmenspezifisch zu erheben.
Standardwerte 4.5.1: Heizungsumwälzpumpen
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 15 | Jahre |
Nennleistung im Bestand (PRef) | Echtwert | W |
Nennleistung effiziente Umwälzpumpe (PEff) | Echtwert | W |
Faktor Lastprofil (fL) | 0,4575 | - |
jährliche Betriebsstunden (TB) | 5.000 | h/a |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | Echtwert | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
In einem bestehenden Wohngebäude, das über ein zentrales, kombiniertes Heizsystem für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser verfügt, werden die Verteilleitungen für Heizung und Warmwasser mit einer Wärmedämmung versehen. Verteilleitungen sind jene Rohrleitungen, die im unbeheizten Bereich liegen und vom Wärmeerzeuger (z.B. Heizkessel) zu den Steigleitungen führen.
Diese Methode ist nicht mit der Methode 4.1. „Zentrale Wärmebereitstellung in Bestandswohngebäuden“ kombinierbar.
Für die Anwendung der Standardwerte für unsanierte Gebäude hat der flächenspezifische Heizwärmebedarf mindestens 40,7 kWh/m²a zu betragen.

Gleichung 4.6-1: Endenergieeinsparung „Dämmen von Heizungs- und Warmwasserrohren in Wohngebäuden“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der betroffenen Wohneinheiten [-] |
eesV | längenspezifische Endenergieeinsparung der Verteilleitungsdämmung [kWh/m a] |
lV | durchschnittliche Leitungslänge einer Verteilleitung je Wohneinheit [m] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 4.6.1: Dämmen von Heizungs- und Warmwasserrohren in Wohngebäuden
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 30 | Jahre |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
Standardwerte 4.6.2: Gebäude- und Heizsystemkennwerte Wohngebäude
Parameter | EFH | MFH | |
längenspezifische Endenergieeinsparung (eesV) | |||
unsaniertes Gebäude | 107 | 31,7 | kWh/m a |
saniertes Gebäude | 95 | 29,3 | kWh/m a |
durchschnittliche Leitungslänge einer Verteilleitung (lV) | 23 | 73 | m |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind keine Nachweise erforderlich. Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Leckagen stellen ständige Verbraucher in Druckluftsystemen dar und führen dadurch zu unnötig hohen Laufzeiten des Kompressors, um den gewünschten Netzdruck beizubehalten. Häufige Quellen sind undichte Kupplungen und Dichtungen, defekte Werkzeuge, Leckagen innerhalb der Fertigungsanlagen sowie Risse oder Löcher in den Schläuchen.
Ein Druckluftnetz wird vollumfänglich auf mögliche Leckagen untersucht und diese werden umfassend behoben. Bei der Behebung der Leckagen ist ein Protokoll zu führen, in dem gefundene Leckagen, Behebungsmethoden sowie technische Daten des Druckluftsystems erfasst werden.

Gleichung 5.1-1: Endenergieeinsparung „Abdichten von Druckluftsystemen“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Druckluftsysteme [-] |
PK | mittlere elektrische Nennleistung der Kompressoren je Druckluftsystem [kW] |
tVL | durchschnittliche Volllaststunden der Kompressoren je Druckluftsystem [h/a] |
fee | Einsparfaktor für die Behebung von Leckagen [%] |
Standardwerte 5.1.1: Abdichten von Druckluftsystemen
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer einer Abdichtung | 1 | Jahr |
elektrische Kompressor-Nennleistung (PK) | Echtwert | kW |
Volllaststunden der Kompressoren (tVL) | Echtwert | h/a |
Einsparfaktor (fee) | 20 | % |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Anstelle von konventionellen Fahrzeugen werden folgende alternativ betriebene Fahrzeuge angeschafft:
Die Methode ist sowohl für die Neuanschaffung als auch den Austausch von Bestandsfahrzeugen anwendbar.

Gleichung 6.1-1: Endenergieeinsparung „Alternative Antriebstechnologien für Kraftfahrzeuge“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der angeschafften effizienten Fahrzeuge [-] |
eevRef | fahrleistungsspezifischer Energieverbrauch des konventionellen Fahrzeugs [kWh/Kfz-km] |
eevEff | fahrleistungsspezifischer Energieverbrauch des effizienten Fahrzeugs [kWh/Kfz-km] |
FL | durchschnittliche jährliche Fahrleistung [Kfz-km/a] |
fDZ | Anpassungsfaktor zur Korrektur von Doppelzählungen [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
In den Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 6.1.1: Alternative Antriebstechnologien für Kraftfahrzeuge
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 10 | Jahre |
fahrleistungsspezifischer Energieverbrauch Referenzfahrzeug (eevRef) | ||
privat genutzte Pkw | 0,66 | kWh/Kfz-km |
beruflich genutzte Pkw | 0,66 | kWh/Kfz-km |
leichte Nutzfahrzeuge | spezifisch | kWh/Kfz-km |
Lkw | spezifisch | kWh/Kfz-km |
Busse | spezifisch | kWh/Kfz-km |
Fahrleistung (FL) | ||
privat genutzte Pkw | 12.600 | Kfz-km/a |
beruflich genutzte Pkw | spezifisch | Kfz-km/a |
leichte Nutzfahrzeuge | spezifisch | Kfz-km/a |
Lkw | spezifisch | Kfz-km/a |
Busse | spezifisch | Kfz-km/a |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | ||
privat genutzte Pkw | 1 | - |
beruflich genutzte Pkw | 0 | - |
leichte Nutzfahrzeuge | 0 | - |
Lkw | 0 | - |
Busse | 0 | - |
Standardwerte 6.1.2: Alternative Antriebstechnologien für Kraftfahrzeuge
Parameter | BEV | FCEV | Einheit |
Anpassungsfaktor Doppelzählungen (fDZ) | 0,5 | 1 | - |
fahrleistungsspezifischer Energieverbrauch effizientes Fahrzeug (eevEff) | |||
privat genutzte Pkw | 0,21 | 0,267 | kWh/Kfz-km |
beruflich genutzte Pkw | 0,21 | 0,267 | kWh/Kfz-km |
leichte Nutzfahrzeuge | spezifisch | spezifisch | kWh/Kfz-km |
Lkw | spezifisch | spezifisch | kWh/Kfz-km |
Busse | spezifisch | spezifisch | kWh/Kfz-km |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Eine Ladeinfrastruktur für Elektroautos wird an privaten, halb-öffentlichen und öffentlichen Plätzen errichtet.
Definitionen: Diese Methode bezeichnet einen Ladepunkt im Bereich Wechselstrom zumindest als einen Stecker mit einer Leistung von 3,7 kW. Im Bereich Gleichstrom sind Chademo oder CCS der Mindeststandard. Eine Ladestation ist eine technische Einheit, die bis zu vier Ladepunkte (nur bei Verfügbarkeit der gleichen Anzahl an Parkplätzen für Pkw) zur Verfügung stellt. Ein Standort ist eine Bauparzelle, die eine gewisse Anzahl von Ladestationen zur Verfügung stellt.
Die Errichtung von Schnellladepunkten findet entlang Fernverkehrsverbindungen oder in Fernverkehrsknotenpunkten statt, d.h. sie sind von diesen leicht und schnell erreichbar. Die potenzielle Ladeleistung des Schnellladepunkts ist größer 22 kW. Der Schnellladepunkt ist an einem halb-öffentlichen oder öffentlichen Ort zu errichten und hat, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, durchgehend für alle (zahlenden) Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung zu stehen („24/7“). Die Anzahl der als Maßnahme anrechenbaren Ladepunkte pro errichteter Ladestation ist in Abhängigkeit von den direkt angrenzenden Parkplätzen mit vier beschränkt.
Halb-öffentliche Ladepunkte haben, wenn sie zugänglich sind, allen (zahlenden) Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung zu stehen. Die potenzielle Ladeleistung ist durch eine minimale Ladeleistung von 3,7 kW, aber durch keine maximale Ladeleistung beschränkt.
Private Ladepunkte („Wallboxes“) sind einzelne Ladepunkte mit einer Ladeleistung von zumindest 3,7 kW, die nicht für alle (zahlenden) Nutzerinnen und Nutzer verfügbar sind; dies sind insbesondere Ladepunkte in Haushalten, in Mehrfamilienhäusern, bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Nutzung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Nutzung für den Fuhrpark vorgesehen.

Gleichung 6.2-1: Endenergieeinsparung „Errichten von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der errichteten Ladepunkte [kWh/a] |
EESLP | Endenergieeinsparung je Ladepunkt [kWh/a] |
fDZ | Anpassungsfaktor zur Korrektur von Doppelzählungen [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
In den Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 6.2.1: Errichten von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 15 | Jahre |
Anpassungsfaktor Doppelzählungen (fDZ) | ||
Schnellladepunkte | 1,0 | - |
halb-öffentliche Ladepunkte | 0,5 | - |
private Ladepunkte | 0,5 | - |
Endenergieeinsparung je Ladepunkt (EESLP) | ||
Schnellladepunkte | 16.143 | kWh/a |
halb-öffentliche Ladepunkte | 31.972 | kWh/a |
private Ladepunkte | 3.504 | kWh/a |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | ||
Schnellladepunkte | 0,42 | - |
halb-öffentliche Ladepunkte | 0,42 | - |
private Ladepunkte – Nutzung für Haushalte | 1 | - |
private Ladepunkte – Nutzung für Fuhrpark | 0 | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Es wird ein Elektrofahrrad angeschafft, mit dem teilweise Pkw-Fahrten reduziert werden.

Gleichung 6.3-1: Endenergieeinsparung „Inverkehrbringen von Elektrofahrrädern“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der angeschafften Elektrofahrräder [-] |
eevRef | fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch des Referenzfahrzeugs [kWh/km a] |
aVV | Anteil der Verkehrsverlagerung von Kfz auf Elektrofahrrad an der jährlichen Gesamtfahrleistung des Elektrofahrrades [%] |
eevEff | fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch des Elektrofahrrads [kWh/km a] |
FL | durchschnittliche jährliche Gesamtfahrleistung des Elektrofahrrads [km/a] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
In den nachfolgenden Standardwerten wird zwischen folgenden Anwendungsfällen unterschieden:
Standardwerte 6.3.1: Inverkehrbringen von Elektrofahrrädern
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 4 | Jahre |
fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Referenzfahrzeug (eevRef) | 0,66 | kWh/km |
fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Elektrofahrrad (eevEff) | 0,01 | kWh/km |
jährliche Fahrleistung mit dem Elektrofahrrad (FL) | ||
private Fahrten | 1.400 | km/a |
berufliche Fahrten | spezifisch | km/a |
Verkehrsverlagerung relativ zur Elektrofahrrad-Fahrleistung (aVV) | ||
private Fahrten | 34,5 | % |
berufliche Fahrten | spezifisch | % |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | ||
private Fahrten | 1 | - |
berufliche Fahrten | 0 | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Der Luftdruck in allen Reifen eines Lkw wird automatisiert erfasst. Eine Auswertung zeigt der Fahrerin bzw. dem Fahrer den optimalen Reifenluftdruck an und mit welcher Energieeinsparung die Einstellung dieses Wertes verbunden wäre. Die Bewertung fahrzeugintegrierter Systeme zur Reifenluftdruckkontrolle sind nicht von dieser Methode abgedeckt.
Die Reifenluftdruckkontrolle hat die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

Gleichung 6.4-1: Endenergieeinsparung „Reifenluftdruckkontrolle bei Lastkraftwagen“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Reifenluftdruckkontrollen bei Lkw [-] |
EEV | durchschnittlicher Endenergieverbrauch aller Fahrten eines Lkw im Jahr [kWh/a] |
fee | Einsparfaktor durch Reifenluftdruckkontrollen [%] |
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 0,25 | Jahre |
Endenergieverbrauch Lkw (EEV) | 350.654 | kWh/a |
Einsparfaktor automatische Reifenluftdruckkontrolle (fee) | 0,26 | % |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Ein Unternehmen schafft Anreize für Homeoffice, wodurch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tageweise von Zuhause aus arbeiten. Wegfallende An- und Abreisen zur Arbeit mit dem Kraftfahrzeug reduzieren dabei den Endenergieverbrauch privater Haushalte.
Der Arbeitsweg würde ohne Anreiz für Homeoffice mit dem Kraftfahrzeug zurückgelegt werden.
Die Ausübung der Tätigkeiten via Homeoffice ist zeitlich begrenzt und nicht der Regelfall.
Die Reduktion von An- und Abreisen zur Arbeit als Mitfahrerin bzw. Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug (inkl. öffentlichen Verkehr) oder ohne Kraftfahrzeug verursachen keine Endenergieeinsparungen.

Gleichung 6.5-1: Endenergieeinsparung „Homeoffice in Unternehmen“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Personen im Homeoffice [-] |
FLAW | gewichtete Fahrleistung mit dem Kfz für den gesamten Arbeitsweg pro Person und Homeoffice-Tag [km/d] |
eevRef | fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch des Referenzfahrzeugs [kWh/km] |
nHO | durchschnittliche Anzahl an Homeoffice-Tagen je Person [d/a] |
frb | Anpassungsfaktor zur Berücksichtigung von Rebound-Effekten [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
Standardwerte 6.5.1: Homeoffice in Unternehmen
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 1 | Jahr |
gewichtete Fahrleistung pro Person und Homeoffice-Tag (FLAW) | Echtwert | [km/d] |
fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Referenzfahrzeug (eevRef) | 0,66 | kWh/km |
durchschnittliche Anzahl der Homeoffice-Tage (nHO) | Echtwert | d/a |
Anpassungsfaktor für Rebound-Effekte (frb) | 0,27 | - |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Ein Unternehmen schafft Anreize für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die An- und Abreise zum Arbeitsplatz mit Personenkraftwagen (Pkw) der Fahrzeugkategorie M1 und N1 Fahrgemeinschaften zu gründen. Durch die gemeinsam zurückgelegten Wege wird Treibstoff eingespart.
Als Fahrgemeinschaft bezeichnet diese Methode den einmaligen Vorgang einer Beförderung mehrerer Personen zum Arbeitsplatz oder zum Wohnort aller Beteiligten.
Der Arbeitsweg würde ohne Teilnahme an der Fahrgemeinschaft mit einem eigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden.

Gleichung 6.6-1: Endenergieeinsparung „Fahrgemeinschaften in Unternehmen“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl gebildeter Fahrgemeinschaften [-] |
eevRef | fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch des Referenzfahrzeugs [kWh/km] |
FLAW | durchschnittliche Summe der Arbeitswege aller Insassen je Fahrgemeinschaft in einem Jahr [km/a] |
FLFG | durchschnittliche Fahrleistung einer Fahrgemeinschaft in einem Jahr [km/a] |
frb | Faktor zur Berücksichtigung des Rebound-Effekts [-] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
Standardwerte 6.6.1: Fahrgemeinschaften in Unternehmen
Parameter | Wert | Einheit |
Lebensdauer | 1 | Jahr |
fahrleistungsspezifischer Endenergieverbrauch Referenzfahrzeug (eevRef) | 0,66 | kWh/km |
Summe der Arbeitswege aller Beteiligten (FLAW) | spezifisch | km/a |
durchschnittliche Fahrleistung einer Fahrgemeinschaft (FLFG) | spezifisch | km/a |
Faktor Haushaltseinsparung (fH) | 1 | - |
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Energieeinsparcontracting besteht aus verschiedenen investiven und nicht-investiven Maßnahmen (z.B. technische Betriebsführung, Nutzermotivation sowie monatliches Energieverbrauchsmonitoring), die in Summe eine vertraglich garantierte Einsparsumme ergeben, wobei im Rahmen dieser Methode ausschließlich die garantierten Endenergieeinsparungen bewertbar sind.

Gleichung 7.1-1: Endenergieeinsparung „Verträge zur garantierten Energieeinsparung“
EES | Endenergieeinsparung [kWh/a] |
n | Anzahl der Einspargarantie-Verträge [-] |
EESV | durchschnittliche Jahresendenergieeinsparung je Einspargarantie-Vertrag [kWh/a] |
Die Berechnung der Endenergieeinsparung im Haushalt ist in allen betroffenen Bewertungsmethoden einheitlich und findet sich in Gleichung 1.1-1 in Kapitel 1.1.
Dieser Methode liegen keine Standardwerte zu Grunde, da die vertraglich festgelegten Einsparwerte heranzuziehen sind. Variiert die Energieeinsparung über die Vertragslaufzeit, so ist ein Mittelwert über die Wirkdauer zu bilden.
Die Lebensdauer entspricht der Vertragslaufzeit in ganzen Jahren.
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen sind für die Anwendung dieser Methode noch folgende Nachweise erforderlich:
Die grundlegenden Anforderungen an die Dokumentation sind in Paragraph 64, Absatz eins, EEffG festgehalten.
Energieträger | Wert | Einheit | |
1. | Koks und Kokskohle | 0,0289 | TJ/t |
2. | sonstige Steinkohle | 0,0277 | TJ/t |
3. | Braunkohle | 0,0213 | TJ/t |
4. | Rohöl und NGL | 0,0425 | TJ/t |
5. | Raffinerieeinsatz | 0,0384 | TJ/t |
6. | Benzin | 0,0418 | TJ/t |
7. | Petroleum und Kerosin | 0,0434 | TJ/t |
8. | Diesel | 0,0424 | TJ/t |
9. | Gasöl für Heizzwecke | 0,0428 | TJ/t |
10. | Heizöl schwer | 0,0412 | TJ/t |
11. | Flüssiggas | 0,0461 | TJ/t |
12. | sonstige Erdölprodukte | 0,0442 | TJ/t |
13. | Raffinerie-Restgas | 0,0268 | TJ/t |
14. | Erdgas | 0,0367 | TJ/1000 Nm³ |
15. | Hochofengas | 0,0032 | TJ/1000 Nm³ |
16. | Tiegelgas | 0,0070 | TJ/1000 Nm³ |
17. | Kokereigas | 0,0174 | TJ/1000 Nm³ |
18. | Industrieabfälle | 0,0197 | TJ/t |
19. | Haushaltsabfälle | 0,0104 | TJ/t |
20. | Scheitholz und Brennholz | 0,0143 | TJ/t |
21. | Pellets und Holzbriketts | 0,0173 | TJ/t |
22. | Holzabfälle | 0,0111 | TJ/t |
23. | Holzkohle | 0,0285 | TJ/t |
24. | Ablaugen | 0,0085 | TJ/t |
25. | Deponiegas | 0,0148 | TJ/1000 Nm³ |
26. | Klärgas | 0,0173 | TJ/1000 Nm³ |
27. | Biogas | 0,0367 | TJ/1000 Nm³ |
28. | Bioethanol | 0,0273 | TJ/t |
29. | Biodiesel | 0,0373 | TJ/t |
30. | sonstige biogene flüssig | 0,0385 | TJ/t |
31. | sonstige biogene fest | 0,0065 | TJ/t |
32. | Wärme (Fernwärme, erneuerbare Wärme, Reaktionswärme) | 0,0036 | TJ/MWh |
33. | elektrische Energie (inkl. Strom aus Erneuerbaren) | 0,0036 | TJ/MWh |
Ein Terajoule (TJ) entspricht
Kilowattstunden (kWh).