Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 27. August 2024 | Teil römisch zwei |
230. Verordnung: | Änderung der APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung |
Auf Grund des Paragraph 21, Absatz 8, des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes – APAG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 83 aus 2016,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2018,, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verordnet:
Die Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die Finanzierung der Kosten im Zusammenhang mit Inspektionen der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung – APAB-IFV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2017,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Ziffer 2, wird der Höchstbetrag des Budgets von „600 000“ auf „800 000“ Euro angehoben.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, wird der Betrag für die ersten fünf Prüfungsaufträge von „300“ auf „400“ Euro sowie der Betrag für jeden weiteren Prüfungsauftrag von „1 500“ auf „2 000“ Euro angehoben.
Hofbauer Komarek