BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 27. August 2024

Teil römisch zwei

230. Verordnung:

Änderung der APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung

230. Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde, mit der die APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung (APAB-IFV) geändert wird

Auf Grund des Paragraph 21, Absatz 8, des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes – APAG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 83 aus 2016,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2018,, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die Finanzierung der Kosten im Zusammenhang mit Inspektionen der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung – APAB-IFV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2017,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Ziffer 2, wird der Höchstbetrag des Budgets von „600 000“ auf „800 000“ Euro angehoben.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, wird der Betrag für die ersten fünf Prüfungsaufträge von „300“ auf „400“ Euro sowie der Betrag für jeden weiteren Prüfungsauftrag von „1 500“ auf „2 000“ Euro angehoben.

Hofbauer     Komarek