Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 5. Juni 2024 | Teil römisch zwei |
142. Verordnung: | Änderung der Saisonkontingentverordnung 2024 |
Aufgrund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 175 aus 2023,, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2024, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 433 aus 2023,, zuletzt geändert durch Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2024,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, wird die Zahl „4 295“ durch die Zahl „4 495“, die Zahl „292“ durch die Zahl „462“ und die Zahl „68“ durch die Zahl „98“ ersetzt.
Kocher