Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 17. Mai 2024 | Teil römisch zwei |
125. Verordnung: | Änderung der Gründungskonvent-Vergütungsverordnung |
Auf Grund des Paragraph 6, Absatz 6, des Bundesgesetzes über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2022,, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Gründungskonvents des Institute of Digital Sciences Austria (Gründungskonvent-Vergütungsverordnung – GKVV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 2023,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 2, Absatz eins, wird die Wort- und Zahlenfolge „beträgt in den ersten 12 Monaten“ durch die Wort- und Zahlenfolge „beträgt in den ersten 24 Monaten“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, Absatz 2, wird die Wort- und Zahlenfolge „Ab dem 13. Monat“ durch die Wort- und Zahlenfolge „Ab dem 25. Monat“ ersetzt.
Polaschek