Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 24. April 2024 | Teil römisch zwei |
110. Verordnung: | Änderung der Saisonkontingentverordnung 2024 |
Aufgrund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 175 aus 2023,, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2024, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 433 aus 2023,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 2, wird die Zahl „3 162“ durch die Zahl „3 362“ und die Zahl „76“ durch die Zahl „276“ ersetzt.
Kocher