Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 31. Mai 2024 | Teil römisch drei |
85. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen |
Laut Mitteilung der Generaldirektorin der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat Dänemark seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 18. Dezember 2006 abgegebene Erklärung hinsichtlich der Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2007,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2023,) in Bezug auf die Färöer-Inseln am 22. November 2023 zurückgenommen und mitgeteilt, dass das Übereinkommen nun auf die Färöer-Inseln anwendbar sein soll. Der Ausschluss der Anwendung in Bezug auf Grönland bleibt weiterhin aufrecht.
Edtstadler