Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 31. Mai 2024 | Teil römisch drei |
81. Kundmachung: | Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Luxemburg am 29. April 2024 eine Erklärung gemäß Artikel 287, Absatz eins, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen Bundesgesetzblatt Nr. 885 aus 1995,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2024,) abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].