BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 16. Mai 2024

Teil römisch drei

75. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen

75. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Kirgisistan am 22. April 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Nr. 524 aus 1986,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 2023,) hinterlegt.

Edtstadler