Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 16. Mai 2024 | Teil römisch drei |
72. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Zypern am 18. April 2024 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2021,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 175 aus 2023,) hinterlegt und dabei eine Erklärung nach Artikel 5, Absatz 5, des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 220]. Gleiches gilt für die gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens namhaft gemachten zuständigen Behörden.