Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 16. Mai 2024 | Teil römisch drei |
70. Kundmachung: | Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Indonesien am 8. April 2024 mit Wirkung vom selben Tag eine Erklärung gemäß Artikel 298, Absatz eins, Litera a, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen Bundesgesetzblatt Nr. 885 aus 1995,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 144 aus 2023,) abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].