BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 8. Mai 2024

Teil römisch drei

63. Kundmachung:

Berichtigung der Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

63. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung, mit der die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll) berichtigt wird

Die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 50 aus 2012, wird dahingehend berichtigt, dass das Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, nicht mit 20. Februar 2012, sondern mit 21. Februar 2012 in Kraft getreten ist.

Edtstadler