Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 8. Mai 2024 | Teil römisch drei |
62. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Tuvalu am 25. März 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1987,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 171 aus 2021,) hinterlegt und dabei den Vorbehalt erklärt, Artikel 30, Absatz eins, des Übereinkommens nicht anzuerkennen und daher nicht an diese Bestimmung gebunden zu sein.
Edtstadler