Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 3. April 2024 | Teil römisch drei |
57. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Uganda am 27. März 2024 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 220 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 195 aus 2023,) hinterlegt.
Edtstadler