BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 3. April 2024

Teil römisch drei

54. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

54. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Ägypten am 12. März 2024 durch Abgabe einer entsprechenden Notifikation das Unterscheidungszeichen gemäß Artikel 45, Absatz 4, des Übereinkommens über den Straßenverkehr Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 2024,) auf „EG“ geändert.

Edtstadler