BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 5. Jänner 2024

Teil römisch drei

5. Kundmachung:

Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

5. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 169 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 2022,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Irak

21. November 2023

Türkei1

20. Februar 2023

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der Internationalen Atomenergie-Organisation unter http://www.iaea.org/resources/treaties/treaties-under-IAEA-auspices abrufbar.