BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 19. März 2024

Teil römisch drei

47. Kundmachung:

Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

47. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Belarus am 11. März 2024 seine Beitrittsurkunde zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2005, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 152 aus 2023,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 158 aus 2021,) hinterlegt.

Edtstadler