BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 5. Jänner 2024

Teil römisch drei

3. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen

3. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1982,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 61 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2022,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Ägypten

15. Dezember 2023

Malediven

9. Jänner 2023

Türkei1

17. Mai 2023

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XI.B.20].