Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 6. Februar 2024 | Teil römisch drei |
22. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 50 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 125 aus 2017,) ratifiziert bzw. genehmigt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde: | |
Frankreich | 16. Jänner 2024 | |
Moldau | 12. Februar 2019 | |
Edtstadler