Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 17. Dezember 2024 | Teil römisch drei |
203. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt |
Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat die Schweiz am 5. Dezember 2024 ihren anlässlich der Ratifikation angebrachten Vorbehalt zu Artikel 591, des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 2024,) mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 zurückgenommen.
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 52/2018 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210].