Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 6. Dezember 2024 | Teil römisch drei |
198. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Ungarns über die Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze |
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in ungarischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Artikel 7, Absatz 2, des Abkommens wurden am 4. November bzw. 14. November 2024 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz 2, mit 14. Dezember 2024 in Kraft und wird gemäß seinem Artikel 7, Absatz 3, ab 5. November 2024 vorläufig angewandt.
Edtstadler