BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 6. Dezember 2024

Teil römisch drei

198. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Ungarns über die Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze

198. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Ungarns über die Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in ungarischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Artikel 7, Absatz 2, des Abkommens wurden am 4. November bzw. 14. November 2024 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz 2, mit 14. Dezember 2024 in Kraft und wird gemäß seinem Artikel 7, Absatz 3, ab 5. November 2024 vorläufig angewandt.

Edtstadler