BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 6. Dezember 2024

Teil römisch drei

197. Kundmachung:

Vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

197. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Lettland am 25. November 2024 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2020,, letzte Kundmachung einer vorläufigen Anwendung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2023,) hinterlegt und die vorläufige Anwendung des Protokolls gemäß dessen Artikel 5, erklärt. Die Erklärung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.

Edtstadler