BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 6. Dezember 2024

Teil römisch drei

192. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

192. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten Staaten haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1975,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 2023,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Föderierte Staaten von Mikronesien

12. Juli 2024

Tuvalu

28. Juni 2024

Edtstadler