Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 6. Dezember 2024 | Teil römisch drei |
192. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen |
Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten Staaten haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1975,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 2023,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Föderierte Staaten von Mikronesien | 12. Juli 2024 | |
Tuvalu | 28. Juni 2024 | |
Edtstadler