Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 13. November 2024 | Teil römisch drei |
182. Kundmachung: | Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Uruguay am 7. Oktober 2024 seine Beitrittsurkunde zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2023,) hinterlegt und dabei in Übereinstimmung mit Artikel 64, Absatz eins, Litera a, des Vertrages erklärt, durch die Bestimmungen des Kapitels römisch zwei des Vertrages nicht gebunden zu sein.
Edtstadler