Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 13. November 2024 | Teil römisch drei |
181. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2024,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Armenien | 8. Oktober 2024 | |
Ungarn | 28. August 2024 | |
Edtstadler