Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 24. Oktober 2024 | Teil römisch drei |
172. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat die Ukraine am 17. Oktober 2024 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2021,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 72 aus 2024,) hinterlegt und dabei eine Erklärung nach Artikel 5, Absatz 5, des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 220]. Gleiches gilt für die gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens namhaft gemachten zuständigen Behörden.