Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 24. Oktober 2024 | Teil römisch drei |
165. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Streumunition |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 3. August 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Streumunition Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2023,) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Litauen am 6. September 2024 seinen Rücktritt vom Übereinkommen über Streumunition schriftlich notifiziert; gemäß Artikel 20, Absatz 3, des Übereinkommens wird der Rücktritt mit 6. März 2025 wirksam.
Edtstadler