Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 2. Oktober 2024 | Teil römisch drei |
154. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Sambia am 4. September 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen Bundesgesetzblatt Nr. 578 aus 1996,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 2024,) hinterlegt.
Edtstadler