Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 2. Oktober 2024 | Teil römisch drei |
149. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Costa Rica am 25. September 2024 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 2023,) hinterlegt.
Edtstadler