Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 23. August 2024 | Teil römisch drei |
135. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP) |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Russische Föderation am 23. Juli 2024 ihren Rücktritt vom Protokoll zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP) Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 143 aus 2016,) notifiziert.
Gemäß Artikel 11, des Protokolls wird der Rücktritt mit 21. Oktober 2024 wirksam.
Edtstadler