Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 23. August 2024 | Teil römisch drei |
132. Kundmachung: | Geltungsbereich des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen |
Die Niederlande haben am 27. Juni 2024 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 2023,) die Erstreckung der Anwendung dieses Zusatzprotokolls auf Curaçao mit Wirkung ab 1. Oktober 2024 erklärt.
Edtstadler