BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 23. August 2024

Teil römisch drei

131. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

131. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat St. Kitts und Nevis am 7. August 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2024,) hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 68, Absatz 2, für St. Kitts und Nevis mit 6. September 2024 in Kraft.

Edtstadler