Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 23. August 2024 | Teil römisch drei |
131. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat St. Kitts und Nevis am 7. August 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2024,) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 68, Absatz 2, für St. Kitts und Nevis mit 6. September 2024 in Kraft.
Edtstadler