Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 30. Juli 2024 | Teil römisch drei |
120. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Honduras am 22. Juli 2024 eine Erklärung gemäß Artikel 22, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1987,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2024,) abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.9].