BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 30. Juli 2024

Teil römisch drei

120. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

120. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Honduras am 22. Juli 2024 eine Erklärung gemäß Artikel 22, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1987,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2024,) abgegeben.1

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.9].