Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 4. Juli 2024 | Teil römisch drei |
113. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut |
Laut Mitteilung der Generaldirektorin der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat Kenia am 15. Februar 2024 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 8 aus 2024,) hinterlegt.
Edtstadler