Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 4. Juli 2024 | Teil römisch drei |
109. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Belgien am 26. Juni 2024 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2023,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 26. Dezember 2024 wirksam.
Edtstadler