BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 27. Juni 2024

Teil römisch drei

108. Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 504 Ausschussbericht 520 Sitzung 68,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10149 Sitzung 891,, )

108.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikation Österreichs gemäß Artikel 353, des Abkommens wurde am 14. Mai 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß seinem Artikel 353, mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 346 vom 15.12.2012 Seite 3, veröffentlicht. Die Beschlüsse des Assoziationsrates EU-Zentralamerika zur Änderung der Anhänge römisch zwei und römisch achtzehn des Abkommens wurden im Amtsblatt der Europäischen Union wie folgt veröffentlicht:

Beschluss Nr. 5 aus 2014, vom 7. November 2014, Amtsblatt Nummer L 196 vom 24.7.2015 Seite 59;

Beschluss Nr. 1 aus 2020, vom 14. Dezember 2020, Amtsblatt Nummer L 25 vom 26.1.2021 Seite 1 und

Beschluss Nr. 1 aus 2022, vom 23. Juni 2022, Amtsblatt Nummer L 216 vom 19.8.2022, Seite 22.

Nehammer