Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 27. Juni 2024 | Teil römisch drei |
106. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Polen am 23. November 2011 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1991,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 79 aus 2011,) hinterlegt.
Edtstadler