Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 19. Juli 2023 | Teil römisch eins |
79. Bundesgesetz: | Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2094, Ausschussbericht 2156 Sitzung 226,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11289 Sitzung 957,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Soweit in diesem Bundesgesetz Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut.
Van der Bellen
Nehammer