Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 8. Dezember 2023 | Teil römisch eins |
150. Bundesgesetz: | Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2270 Ausschussbericht 2293 Sitzung 239,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11343 Sitzung 960,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 41.02.02 (Schiene) der Untergliederung 41 Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2024 bis 2029 in der Höhe von bis zu 65,176 Milliarden Euro zu begründen, wovon 56,970 Milliarden Euro auf durch Investitionen bis 2029 induzierte Annuitäten und 8,206 Milliarden Euro auf weitere in den Zuschussverträgen gemäß Paragraph 42, Bundesbahngesetz zugesagte Zuschüsse entfallen, die keine Annuitäten darstellen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt Paragraph eins, des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 190 aus 2022,, außer Kraft.
Van der Bellen
Nehammer