Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 10. November 2023 | Teil römisch eins |
127. Bundesgesetz: | IFI-Beitragsgesetz 2023 |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2199 Ausschussbericht 2236 Sitzung 233,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte und am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in Paragraph eins, genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen und dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen betraut.
Van der Bellen
Nehammer