BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 10. November 2023

Teil römisch eins

127. Bundesgesetz:

IFI-Beitragsgesetz 2023

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 2199 Ausschussbericht 2236 Sitzung 233,, )

127. Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2023)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

  1. Ziffer eins
    Sechzehnte Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF-16)
    127 417 387,00 €
  2. Ziffer 2
    Außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – AfEF-MDRI)
    8 791 803,86 SZR

Paragraph 2,

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte und am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in Paragraph eins, genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen und dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Paragraph 3,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen betraut.

Van der Bellen

Nehammer