BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 12. Oktober 2023

Teil römisch eins

121. Bundesgesetz:

Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 IA 3520/A Ausschussbericht 2192 Sitzung 230,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11298 Sitzung 958,, )

121. Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2009,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2023,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Nach Paragraph 2 e, wird folgender Paragraph 2 f, eingefügt:

Paragraph 2 f,

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, in Abstimmung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union namens des Bundes Beiträge in Form von Zuschüssen zugunsten der Ukraine zu gewähren. Die Gewährung dieser Beiträge darf nur im Zusammenhang mit Maßnahmen der Europäischen Union für die Ukraine gestützt auf Artikel 212, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie bis zu einem Gesamtbetrag von 100 Millionen Euro erfolgen.“

Van der Bellen

Nehammer