Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 21. Juli 2023 | Teil römisch eins |
104. Bundesgesetz: | Bundeskrisenlagergesetz |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Ausschussbericht 2121 Sitzung 224,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11259 Sitzung 956,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Republik Österreich, vertreten durch den:die Bundesminister:in für Landesverteidigung, wird ermächtigt, für Krisen im Zusammenhang mit dem Auftreten einer respiratorischen Erkrankung, aufgrund derer eine Gefährdung des Gesundheitssystems zu befürchten ist, einen Notvorrat an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen und krisenrelevanten Güter für den Gesundheitsbereich zu beschaffen, zu lagern, zu bewirtschaften und unter den Voraussetzungen des Paragraph 2, zu verteilen (Bundeskrisenlager).
Van der Bellen
Nehammer