BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 27. Dezember 2023

Teil römisch zwei

427. Verordnung:

Section Control Messstreckenverordnung Aurachbrücke

427. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der Aurachbrücke im Zuge der A 1 West Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Aurachbrücke)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1969,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2023,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden

  1. Ziffer eins
    der Abschnitt zwischen km 221,65 und km 222,79 auf der Richtungsfahrbahn Salzburg der A 1 West Autobahn und
  2. Ziffer 2
    der Abschnitt zwischen km 222,94 und km 221,60 auf der Richtungsfahrbahn Wien der A 1 West Autobahn
festgelegt.

Paragraph 2,

Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Gewessler