Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 27. Dezember 2023 | Teil römisch zwei |
427. Verordnung: | Section Control Messstreckenverordnung Aurachbrücke |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1969,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2023,, wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Gewessler