Absatz eins,Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit
- Ziffer einsder Entwicklung,
- Ziffer 2der Wartung und
- Ziffer 3dem Betrieb
von IT-Anwendungen und IT-Infrastruktur für die Ausgabe, den Verkauf oder die Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten des Bundes einschließlich der Einheiten gemäß Paragraph 2, Bundesfinanzierungsgesetz – BFinG, Bundesgesetzblatt Nr. 763 aus 1992,, in der jeweils geltenden Fassung, sowie mit weiteren IT-Anwendungen und IT-Infrastruktur, die zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Paragraph 2, BFinG notwendig sind, betraut.