BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 21. Dezember 2023

Teil römisch zwei

412. Verordnung:

Änderung der Verordnung betreffend Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen

412. Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, mit der im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die Verordnung betreffend Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2022, geändert wird

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Absatz eins, wird die Zeichenfolge „50“ durch „60“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Paragraph eins, Absatz 3, entfällt.3. In Paragraph 2, Absatz eins, wird die Zeichenfolge „40“ durch „48“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 2, Absatz 3, wird die Zeichenfolge „4. Quartal 2021“ durch „1. Jänner 2023“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Raab