Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 21. Dezember 2023 | Teil römisch zwei |
412. Verordnung: | Änderung der Verordnung betreffend Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen |
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Absatz eins, wird die Zeichenfolge „50“ durch „60“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Paragraph eins, Absatz 3, entfällt.3. In Paragraph 2, Absatz eins, wird die Zeichenfolge „40“ durch „48“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 2, Absatz 3, wird die Zeichenfolge „4. Quartal 2021“ durch „1. Jänner 2023“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Raab