BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 6. Dezember 2023

Teil römisch zwei

363. Verordnung:

Änderung der Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens

363. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens geändert wird

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 3, des Bundesgesetzes über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2022,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2023,, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 2022,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 2, Absatz 3, entfällt Ziffer 3,; Ziffer 4 und 5 enthalten die Ziffernbezeichnungen „3.“ und „4.“.

Novellierungsanordnung 2, Der bisherige Text des Paragraph 5, erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.

Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 5, Absatz eins, wird die Wortfolge „31. Dezember 2023“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2025“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, Dem Paragraph 5, wird folgender Absatz 2, angefügt:

  1. Absatz 2,Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 3, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten außer Kraft; gleichzeitig treten die Ziffernbezeichnungen in Paragraph 2, Absatz 3, in Kraft. Für Aufträge und Konzessionsverträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden und sich auf Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 3, gestützt haben, bleibt die Genehmigung aufrecht.“

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