Die Zuweisung des Ausbildungsplans erfolgt im Verwaltungsbereich Wirtschaft erst für jene Bediensteten, die auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind und in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen wurden, oder für die gemäß Beamten- Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1, v1 und Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2, v2 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 122 Unterrichtseinheiten des von der Verwaltungsakademie angeboten Basislehrganges, das Seminar Baudienst sowie die drei folgenden internen Seminare
der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3, v3 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 106 Unterrichtseinheiten des von der Verwaltungsakademie angeboten Basislehrganges, das Seminar Baudienst sowie die drei folgenden internen Seminare
der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A4, v4 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 76 Unterrichtseinheiten des von der Verwaltungsakademie angeboten Basislehrganges sowie die drei folgenden internen Seminare