27. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene (Vertriebenen-Verordnung – VertriebenenVO) geändert wird
Auf Grund des § 62 Abs. 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2022, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:Auf Grund des Paragraph 62, Absatz eins, Asylgesetz 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 83 aus 2022,, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:
Die Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene (Vertriebenen-Verordnung – VertriebenenVO), BGBl. II Nr. 92/2022, wird wie folgt geändert:Die Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene (Vertriebenen-Verordnung – VertriebenenVO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 92 aus 2022,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, § 4 Abs. 1 lautet:Paragraph 4, Absatz eins, lautet:
„(1)Absatz einsDas vorübergehende Aufenthaltsrecht besteht bis 4. März 2024.“
2.Novellierungsanordnung 2, In § 4 Abs. 2 wird das Zitat „Abs. 2“ durch das Zitat „4 Abs. 2“ ersetzt.In Paragraph 4, Absatz 2, wird das Zitat „Abs. 2“ durch das Zitat „4 Absatz 2, ersetzt.
3.Novellierungsanordnung 3, Der bisherige Inhalt des § 5 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:Der bisherige Inhalt des Paragraph 5, erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Absatz 2, angefügt:
„(2)Absatz 2§ 4 in der Fassung der Verordnung der Bundesregierung, BGBl. II Nr. 27/2023, tritt eine Woche nach der Kundmachung in Kraft.“Paragraph 4, in der Fassung der Verordnung der Bundesregierung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2023,, tritt eine Woche nach der Kundmachung in Kraft.“
Nehammer Kogler Kocher Polaschek Edtstadler Brunner Raab Karner Zadić GewesslerTanner Rauch